Die GmbH ist aus der deutschen Wirtschaft nicht wegzudenken. Sie wirkt so selbstverständlich, als hätte es sie immer gegeben. Tatsächlich ist sie eine bewusste Erfindung des Gesetzgebers: Es gab kein historisches Vorbild, das man nur hätte aufschreiben müssen. Die GmbH wurde entworfen, um eine konkrete Lücke im Wirtschaftsrecht des Kaiserreichs zu schließen.
Ihre Geschichte erklärt, warum die GmbH so funktioniert, wie sie funktioniert: warum es ein Stammkapital gibt, warum der Notar beteiligt ist und warum die Haftungsbeschränkung erst mit der Eintragung greift. Dieser Beitrag zeichnet nach, wie die Rechtsform entstand, wie sie sich durchsetzte und was Unternehmer heute daraus mitnehmen können.
Inhalt
- Die Lücke zwischen Handelsgesellschaft und Aktiengesellschaft
- Kolonien, England und ein Wettbewerb der Ideen
- Das Gesetz von 1892: kurz, schlicht und neu
- Der schnelle Erfolg vor dem Ersten Weltkrieg
- Eine deutsche Erfindung geht ins Ausland
- Reformen: von 1980 bis zur Online-Gründung
- Was Unternehmer aus der Geschichte lernen können
- Fazit: eine Erfindung mit Bestand
1. Die Lücke zwischen Handelsgesellschaft und Aktiengesellschaft
Wer im Deutschland der 1880er Jahre mit Partnern ein Unternehmen gründen wollte, hatte im Kern zwei Möglichkeiten. In der offenen Handelsgesellschaft haftete jeder Gesellschafter unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. In der Kommanditgesellschaft galt das zumindest für die persönlich haftenden Gesellschafter. Eine Haftungsbeschränkung für alle Beteiligten bot nur die Aktiengesellschaft.
Die Aktiengesellschaft war aber gerade schwerer zugänglich geworden. 1870 hatte das Reich die Gründung von Aktiengesellschaften freigegeben, eine staatliche Genehmigung war nicht mehr nötig. Es folgten ein Gründungsboom und der Gründerkrach. Nach der Darstellung des Wirtschaftshistorikers Timothy W. Guinnane in der Business History Review stieg ein Index Berliner Aktienkurse (1870 = 100) bis November 1872 auf 186 und fiel bis 1877 auf 75. Viele der im Boom gegründeten Gesellschaften waren unterkapitalisiert, ihre Initiatoren hatten an der Gründung verdient, nicht am Geschäft.
Der Gesetzgeber reagierte mit der Aktienrechtsnovelle von 1884. Sie schützte Anleger und Gläubiger besser, machte die Aktiengesellschaft aber teuer und schwerfällig. Nötig waren nun mindestens fünf Aktionäre mit Aktien von mindestens 1.000 Mark, das Kapital musste vollständig gezeichnet und zu mindestens einem Viertel eingezahlt sein. Für kleinere Unternehmen mit wenigen Gesellschaftern, die sich kannten und selbst mitarbeiten wollten, passte das nicht. Die Befürworter einer neuen Rechtsform sprachen deshalb von einer „Lücke“ zwischen Personengesellschaft und Aktiengesellschaft.
2. Kolonien, England und ein Wettbewerb der Ideen
Der Druck kam aus mehreren Richtungen. Ab 1884 erwarb das Deutsche Reich Kolonien, und Unternehmen, die dort tätig werden wollten, suchten eine Form mit beschränkter Haftung. Mehrere frühe Vorschläge für eine neue Gesellschaftsform entstanden ausdrücklich für Kolonialunternehmen. Nach Guinnane wurde diese Frage 1888 durch eine Änderung des Kolonialrechts für die Kolonien selbst gelöst, die Debatte über eine Rechtsform für inländische Unternehmen war damit aber angestoßen.
Hinzu kam die wachsende Rivalität mit Großbritannien. Dort genügten nach dem Companies Act von 1862 sieben Zeichner, ein Mindestbetrag je Anteil war nicht vorgeschrieben. Deutsche Kritiker hielten das für einen Missbrauch der Gesellschaftsform, fürchteten aber zugleich, dass britische Unternehmer dadurch einen Vorteil hätten. Der Reichstagsabgeordnete und Industrielle Wilhelm Oechelhäuser warb schon in den Beratungen zur Aktienrechtsnovelle für eine neue Form und argumentierte, das Land mit den sichersten, einfachsten und vielfältigsten Rechtsformen für die Verbindung von Kapital und Personen werde im Wettbewerb der Nationen einen Vorteil haben. Er selbst schlug eine offene Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung vor.
Im April 1888 befragte die Regierung die Handelskammern. Von den 38 Kammern, die sich äußerten, sprachen sich nach Guinnane 31 mehr oder weniger deutlich für eine neue Unternehmensform aus, nur zwei hielten sie für eine schlechte Idee. Wie diese Form aussehen sollte, blieb jedoch umstritten. Das Reichsjustizamt arbeitete schließlich einen Entwurf aus, den der Reichstag am 19. Februar 1892 in erster Lesung beriet.
3. Das Gesetz von 1892: kurz, schlicht und neu
Am 20. April 1892 unterzeichnete Kaiser Wilhelm II. das „Gesetz, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung“. Es wurde am 26. April im Reichsgesetzblatt verkündet (Nr. 24, Seite 477 ff.) und trat am 10. Mai 1892 in Kraft. Der Originaltext ist bei Wikisource vollständig nachzulesen. Schon der erste Paragraf zeigt den Anspruch: Gesellschaften mit beschränkter Haftung konnten „zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck“ errichtet werden. Diese Formel steht bis heute in § 1 GmbHG, und welche Unternehmensgegenstände sich daraus in der Praxis ergeben, zeigt der Beitrag Zwecke der GmbH und Beispiele zum Unternehmensgegenstand.
Die Kernregeln des Gesetzes von 1892 lassen sich in wenigen Punkten zusammenfassen:
- Form: Der Gesellschaftsvertrag musste gerichtlich oder notariell geschlossen und von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden.
- Mindestkapital: Das Stammkapital musste mindestens 20.000 Mark betragen, jede Stammeinlage mindestens 500 Mark.
- Einzahlung: Vor der Anmeldung zum Handelsregister war auf jede Bareinlage ein Viertel, mindestens aber 250 Mark, einzuzahlen.
- Publizität: Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführer wurden ins Handelsregister eingetragen, die Firma musste den Zusatz „mit beschränkter Haftung“ tragen.
Die GmbH verband damit Elemente beider bekannten Welten. Wie eine Kapitalgesellschaft hatte sie ein festes Kapital, eigene Rechtspersönlichkeit und eine Haftungsbeschränkung für alle Gesellschafter. Wie eine Personengesellschaft ließ sie den Gesellschaftern große Freiheit, ihre Beziehungen im Vertrag selbst zu regeln, und kam ohne Börse und ohne Aufsichtsrat aus. Max Weber nannte sie eine „rationale Neuerfindung“.
4. Der schnelle Erfolg vor dem Ersten Weltkrieg
Kritiker in Finanzwelt und Rechtswissenschaft hatten vor Missbrauch gewarnt. Die Unternehmer stimmten dagegen mit den Füßen ab. Nach den von Guinnane ausgewerteten Zahlen gab es 1909 bereits mehr als dreimal so viele tätige GmbHs wie Aktiengesellschaften. Die GmbHs waren deutlich kleiner: 21 Prozent hatten genau das Mindestkapital von 20.000 Mark, bei den Aktiengesellschaften war diese Größe die Ausnahme. Um 1912 wählten rund 30 Prozent der neu gegründeten Unternehmen die Form der GmbH, und zwar in ganz unterschiedlichen Branchen.
Die Zahlen bestätigen die Ausgangsdiagnose. Es gab einen großen Bedarf an einer Rechtsform für mittelgroße Unternehmen mit überschaubarem Gesellschafterkreis, die eine Haftungsbeschränkung wollten, aber nicht den Aufwand einer Aktiengesellschaft. Die GmbH war nicht für Konzerne gedacht, sondern für den Mittelstand.
5. Eine deutsche Erfindung geht ins Ausland
Die GmbH blieb nicht auf Deutschland beschränkt. Österreich übernahm das Modell mit dem Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das bis heute in konsolidierter Fassung gilt. Nach der Übersicht in der Wikipedia folgten unter anderem Portugal 1917, Brasilien 1919, Chile 1923, Frankreich 1925 mit der SARL und Belgien 1935 mit vergleichbaren Rechtsformen.
Das ist bemerkenswert, weil die GmbH nicht aus einer langen Rechtstradition hervorging, sondern am Schreibtisch des Gesetzgebers entstand. Sie gilt als frühes Beispiel der privaten Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, die heute in vielen Volkswirtschaften verbreitet ist.
6. Reformen: von 1980 bis zur Online-Gründung
Eine grundlegende Reform brachte die GmbH-Novelle vom 4. Juli 1980, die Anfang 1981 in Kraft trat. Nach den Gesetzesmaterialien stieg das Mindeststammkapital von 20.000 DM auf 50.000 DM, bestehende Gesellschaften erhielten fünf Jahre Zeit zur Anpassung. Zugleich wurde die Gründung durch eine einzige Person gesetzlich zugelassen. Die Einpersonen-GmbH, heute für viele Unternehmer der Normalfall, ist also erst seit gut vier Jahrzehnten ausdrücklich vorgesehen. Mit der Umstellung auf den Euro wurden aus dem Mindestkapital die heutigen 25.000 Euro nach § 5 GmbHG.
Der nächste Anstoß kam aus Europa. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Inspire Art vom 30. September 2003 stand die GmbH, so der Regierungsentwurf zum MoMiG, „in Konkurrenz zu GmbH-verwandten Gesellschaften“ aus anderen EU-Staaten, die oft geringere Anforderungen an Formalien und Mindestkapital stellten. Viele Gründer wichen damals auf die englische Limited aus. Eine Absenkung des Mindestkapitals auf 10.000 Euro scheiterte 2005.
Die Antwort war das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG), in Kraft seit dem 1. November 2008. Es behielt die 25.000 Euro bei, schuf aber mit der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nach § 5a GmbHG eine Variante, die mit einem Euro Stammkapital gegründet werden kann. Dafür muss das Kapital sofort voll eingezahlt werden, Sacheinlagen sind ausgeschlossen, und ein Viertel des Jahresüberschusses fließt in eine gesetzliche Rücklage. Was GmbH und UG heute im Einzelnen unterscheidet, fasst der Beitrag 10 Unterschiede zwischen GmbH und UG (haftungsbeschränkt) zusammen. Zusätzlich führte das MoMiG ein Musterprotokoll für einfache Gründungen ein.
Der bislang letzte große Schritt betrifft die Form. Seit dem 1. August 2022 kann der Gesellschaftsvertrag auch per Videokommunikation notariell beurkundet werden, § 2 Abs. 3 GmbHG regelt das heute. Wie das in der Praxis abläuft, beschreibt der Beitrag zur Online-Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Aus der gerichtlichen oder notariellen Form von 1892 ist so, mehr als 130 Jahre später, eine digitale Beurkundung geworden.
7. Was Unternehmer aus der Geschichte lernen können
Die Entstehungsgeschichte der GmbH ist mehr als juristische Folklore. Sie erklärt Regeln, über die Gründer heute oft stolpern:
- Rechtsformen sind Antworten auf Probleme. Die GmbH wurde für Unternehmen mit wenigen, aktiv beteiligten Gesellschaftern geschaffen. Ob sie für das eigene Vorhaben passt, hängt von Haftungsrisiko, Kapitalbedarf, Gesellschafterkreis und Steuern ab, nicht vom Ansehen der Rechtsform. Eine Orientierung bietet der Überblick Die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen.
- Haftungsbeschränkung hat einen Preis. Schon 1892 gab es sie nur gegen Mindestkapital, Eintragung und Offenlegung. Bis zur Eintragung haften die Handelnden grundsätzlich persönlich. Was in dieser Phase gilt, erklärt der Beitrag Die Vor-GmbH: Rechtsstellung und Haftung der GmbH in Gründung.
- Das Stammkapital dient den Gläubigern. Der Gedanke der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung stammt aus der Erfahrung mit unterkapitalisierten Gründungen des Gründerkrachs. Wie Einzahlung und Kapitalerhaltung heute funktionieren, zeigt Das Stammkapital der GmbH: Höhe, Einzahlung und Kapitalerhaltung.
- Der Gesellschaftsvertrag ist das eigentliche Werkzeug. Die Stärke der GmbH lag von Anfang an in ihrer Gestaltungsfreiheit. Wer nur das Minimum regelt, verschenkt diesen Vorteil, etwa bei Nachfolge, Ausscheiden oder Gewinnverteilung.
Hinzu kommt eine Erkenntnis für die Unternehmensplanung: Das Recht ist nicht statisch. Die GmbH wurde aus einem Wettbewerb der Rechtsordnungen heraus erfunden und 2008 aus demselben Grund reformiert. Wer langfristig plant, sollte Gesetzgebung als Teil des Umfelds beobachten, so wie Märkte und Wettbewerber.
8. Fazit: eine Erfindung mit Bestand
Die GmbH entstand, weil Unternehmer eine Form brauchten, die es nicht gab: Haftungsbeschränkung ohne den Aufwand der Aktiengesellschaft. Der Gesetzgeber von 1892 hat sie nüchtern und knapp geregelt, und gerade diese Schlichtheit hat sie über mehrere politische Systeme und Währungen hinweg getragen. Mindestkapital, Notar und Handelsregister sind keine bürokratischen Zufälle, sondern der Preis, den die Rechtsordnung seit über 130 Jahren für die beschränkte Haftung verlangt.
Weitere Beiträge zu Führung und Organisation von Unternehmen finden Sie im Themenbereich Unternehmensführung, Porträts prägender Köpfe der Wirtschaftsgeschichte unter Unternehmer und Denker.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 24. Oktober 2026 wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
1 Kommentar zu „Die Erfindung der GmbH: Wie eine deutsche Rechtsform den Mittelstand prägte“